Der Blog

Bewerbungen sind diskriminierend!

„Ein kurzer Blick auf den Namen, das Geschlecht, die Herkunft oder das Alter genügt in vielen Fällen, um eine Bewerbung auszusortieren: Vor allem Menschen mit Migrationshintergrund, ältere Arbeitsuchende und Frauen mit Kindern werden in Bewerbungsverfahren oft benachteiligt. Sie haben deutlich schlechtere Chancen, zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden. Das belegen zahlreiche Studien und die Beratungserfahrung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS). Auch ein Bewerbungsfoto kann zu einem ungerechtfertigten Ausschlusskriterium werden, etwa wenn daraus ein Migrationshintergrund ersichtlich wird oder es sich um eine trans- oder intergeschlechtliche Person handelt.“1

In Deutschland halten wir gerne an alten Zöpfen fest, obwohl wir wissen, dass es ohne Zopf oder mit einem neuen besser wäre. Trotz Gesetz und Modellprojekt gibt es die liebgewonnene Gewohnheit, die bei Bund, Land und in Kommunen sowie in Unternehmen überwiegend als verpflichtend angesehen wird: Das Bewerbungsfoto. Von einer echten anonymisierten Bewerbung sind wir in Deutschland Lichtjahre entfernt. Die Bewerbungsunterlagen sind per se diskriminierend. Vom Bewerbungsfoto über den Vor- und/ oder Nachnamen, Geburtsdatum und Geburtsort bis hin zu Arbeitsstätten im Ausland, ist alles an einer Bewerbung, wie wir sie hier in diesem Land haben wollen, offen für Rassismus, Antisemitismus und jegliche Form von Schubladendenken.

Nicht der oder die Beste bekommt den Job, sondern Bewerber*innen, die nicht die bewussten oder unbewussten Vorurteile der Leser auf der Arbeitgeberseite bedienen. Im Interview mit WELT AM SONNTAG2 erzählt der Moderator und Autor Constantin Schreiber wie skurril in Deutschland mit Quote und Migration umgegangen wird: „Eine bekannte hatte sich auf eine Stelle beworben, aber ihr wurde eine Bewerberin mit Migrationshintergrund vorgezogen. Daraufhin hat sie noch mal nachgefragt, was sie besser machen könne, sie habe schließich selber einen Migrationshintergrund, sie sei nämlich Polin. Daraufhin wurde ihr gesagt: Das reiche nicht. Wenn man über privilegien spricht, fallen viele durch das Raster. Sie hatte sich aus schwierigen Umständen nach oben gearbeitet, wird aber jetzt als privilegierte weiße Frau angesehen.“

„Fotos in Job-Bewerbungen sind aus Sicht der ehemaligen Siemens Personalchefin Janina Kugel überflüssig. Es gebe das Risiko, dass

Firmenverantwortliche auf Basis solcher Bilder beeinflusst würden und dadurch nicht die richtigen Personalentscheidungen träfen, […]. Sie verwies auf das Problem unbewusster Denkmuster, wenn also etwa Punkertypen als unseriös oder Ältere als technikfern eingeordnet würden. Ganz eindeutig ist es wissenschaftlich bewiesen, dass ein Foto einen Rückschluss auf eine Qualifizierung beinhaltet, wenngleich das natürlich nicht unbedingt richtig ist, sagt Kugel. In manchen Staaten wie Kanada sind Fotos in Bewerbungen bereits verboten. In Europa bewege man sich bei dem Thema hingegen nicht ganz so schnell, sagte Kugel. Bei Bosch ist man jedoch anderer Auffassung. „Ohne Fotos würde sich nichts gravierend ändern“, sagt Bosch-Personalchef Christoph Kübel. Man nehme in Deutschland Bewerbungen mit und ohne Bilder. „Wir stellen sicher, dass wir nicht nach Fotos auswählen.“3

Es scheint für bundesdeutsche Personaler, sowohl bei öffentlichen Institutionen, als auch in der Wirtschaft, ausgesprochen schwierig zu sein zumindest auf ein Bewerbungsfoto zu verzichten. Das diskriminierende Potential wird immer wieder bestätigt. „Zuletzt hat eine beim Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) erschienene Studie aus dem Jahr 2012 belegt, dass allein die Angabe eines türkischen Namens ausreicht, um die Chance auf ein Vorstellungsgespräch um 14 Prozent zu senken – in kleineren Unternehmen sogar um 24 Prozent.

Die Folgen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes

Um es direkt vorweg zu nehmen: Im Bewerbungsprozess gibt es sie nicht. Zumindest sind sie nicht wahrnehmbar. Vor 10 Jahren gab es ein Pilotprojekt an dem einige internationale Konzerne in der Bundesrepublik teilgenommen haben. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hatte hierzu aufgerufen. Das anonymisierte Bewerbungsverfahren sollte 12 Monate getestet werden. Bereits 2006 trat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft. Dieses regelt die Ansprüche und Rechtsfolgen bei Diskriminierungen im Arbeitsleben wie auch im Zivilrecht. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierungen aus ethnischen Gründen, Gründen der Religion oder Weltanschauung, aufgrund einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern und zu beseitigen. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes arbeitet nach dem „horizontalen Ansatz“, das heißt, jeder Diskriminierungsgrund ist gleich wichtig.“1

Für je 12 Monate haben Deutsche Post, Deutsche Telekom, L’Oréal, Mydays, Procter & Gamble, das Bundesfamilienministerium, die Bundesagentur für Arbeit in Nordrhein-Westfalen und die Stadtverwaltung von Celle neue Wege der Mitarbeiterrekrutierung ausprobiert. Beim Pilotprojekt wurden über 8.500 Bewerbungen anonymisiert eingesehen, 246 Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplätze wurden erfolgreich besetzt. Die Stellen reichen von der Lehrlingsausbildung über zu vergebende Studienplätze bis hin zu technischen Berufen oder Jobs im Kundenservice.“

Die Unternehmen Deutsche Post, Deutsche Lelekom und L´Oréal habe ich über die Unternehmenskommunikation angeschrieben und um einen Erfahrungsbericht zu diesem Projekt gebeten. Nach einer Dekade ist es wahrscheinlich nicht ganz so einfach ein Fazit zu kommunizieren. Antworten folgen sobald sie vorliegen. Zwei Staatskanzleien haben sehr zeitnah geantwortet. In NRW kommen Bewerber ohne Foto zum Job, in Kiel gibt es keine klare Antwort, leider.

Auf meine Anfrage bei der Staatskanzlei NRW bezüglich des Umgangs mit Bewerbungen mit/ ohne Bewerbungsfoto erhielt ich von der Stellvertretenden Leiterin der Pressestelle, Birgit Korte, folgende Antwort4: „Die Anforderungen an Bewerbungen und die dabei einzureichenden Unterlagen werden von den ausschreibenden Dienststellen in Nordrhein-Westfalen nach den jeweiligen Bedarfen und Anforderungsprofilen festgelegt. Dabei sind Bewerbungen mit und ohne Bewerbungsfoto auf Stellenausschreibungen der Staatskanzlei die Regel und entsprechend akzeptiert. Eine Pflicht gibt es nicht. […] Ferner arbeitet die Landesregierung in einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe unter Federführung des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration fortlaufend an neuen Maßnahmen zur Steigerung der Diskriminierungsfreiheit und interkulturellen Öffnung in der Landesverwaltung. Aktuell unterziehen sich alle Ressorts unter wissenschaftlicher Begleitung zudem einer Überprüfung ausgewählter Einstellungsverfahren hinsichtlich ihrer Kulturfairness auf Basis der DIN 33430.“

Die Staatskanzlei5 des Landes Schleswig-Holstein ist auch in einem fortwährenden Prozess, wie das Zentrale Personalmanagement mitteilt. „Die einzelnen Personaldienststellen der Landesverwaltung haben sich in den vergangenen Jahren intensiv mit der Frage von diskriminierungsfreien Bewerbungsverfahren auseinandergesetzt. Ohne Ihre Fragen im Einzelnen als Referat für zentrales Personalmanagement beantworten zu können, sind die Erfordernisse für diskriminierungsfreie Bewerbungsverfahren bekannt und werden laufend diskutiert und aktualisiert.“

Blumig, politisch korrekt, jedoch ohne eindeutigen Informationsgewinn. Aber schön, dass sich etliche Ressorts Gedanken zum Thema machen, welche auch immer. Ich mag Beamten- und Politiker-Sprech, wirklich. Da fühle ich mich verstanden und ernst genommen.

Welchen Informationsgewinn liefert ein Bewerbungsfoto für Dich? Mal ganz ehrlich? Du willst den Mann oder die Frau doch nicht heiraten.

Wundervolle Impulse für die nächste Woche.

Bleibe inspiriert.

Holger

Das könnte Dich noch interessieren!

Mein Angebot für diejenigen, die sich auch mal eine Auszeit von Medien mit Schweigen nehmen möchten. Gedankenwandeln als begleitete Exerzitien oder Wandel-Coaching. Schau mal rein in den Impuls!

Interviews mit Unternehmern, Führungskräften und Menschen, die in ihrem Traumjob arbeiten. Hier geht es zu den Impulsen!

Das Buch zum Workshop – für alle, die sich zeitgemäß und erfolgreich bewerben wollen. “Bewerben ist wie Flirten. Einfach.” auch als eBook.

1 Quelle: https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/ThemenUndForschung/Projekte/abgeschlossene_Projekte/anonymisierte_bewerbungen/anonymisierte_bewerbungen_node.html

2 Quelle: WAMs Nr. 18, 02.05.2021, Seite 47, Constantin Schreiber ist Tagesschau-Sprecher und Autor investigativer Sachbücher

3 Quellen: Karriere- und Bewerbungs-Ratgeber Bewerben ist wie Flirten. Einfach, Holger Lüttgen, Köln 2019

4 Quelle: E-Mail vom 27.04.2021, 18:15h, Referat Chefin vom Dienst / Newsroom, Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen, Landespresse- und Informationsamt

5 Quelle: E-Mail vom 30.04.2021, 12:22h, Der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein Staatskanzlei Referat 42 „Zentrales Personalmanagement, Ressortübergreifende Personalangelegenheiten“ – StK 423 – Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel

Wenn Du wöchentlich Impulse, immer sonntags, frisch auf den Tisch erhalten möchtest, trage Dich für den Impuls-Letter ein.