Wochen-Impulse

Fördermöglichkeiten

Bei der Bildungsprämie handelt es sich um eine staatliche Förderung vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) die sich aus zwei Komponenten zusammensetzt, dem Prämiengutschein und dem Weiterbildungssparen.

Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Bund die Hälfte Ihrer anfallenden Weiterbildungskosten, bis max. 500 €. Deutschlandweit werden damit erwerbstätige Personen gefördert, deren jährlich zu versteuerndes Einkommen bei max. 20.000 € (40.000 € bei gemeinsam Veranlagten) liegt. Ebenso können Berufsrückkehrer/-innen oder Mütter und Väter in Elternzeit vom Prämiengutschein profitieren.

Ihren Prämiengutschein erhalten Sie in einem kostenlosen Beratungsgespräch in einer der rund 600 Beratungsstellen deutschlandweit. Wichtig ist, dass Sie erst nach dem Beratungsgespräch Ihre Weiterbildung buchen, damit der Prämiengutschein eingelöst werden kann.

Das Weiterbildungssparen ist neben dem Prämiengutschein eine Komponente der Bildungsprämie: Durch Änderung des Vermögensbildungsgesetzes (VermBG) ist seit dem 1. Januar 2009 eine vorzeitige unschädliche Entnahme aus dem nach VermBG angesparten Guthaben möglich, um eine individuelle berufliche Weiterbildung zu finanzieren. Die Arbeitnehmersparzulage geht dabei nicht verloren – auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist.

Unabhängig vom Einkommen können vom Weiterbildungssparen alle Personen profitieren, die über entsprechende Ansparguthaben verfügen und sich zuvor in einer Beratungsstelle Bildungsprämie haben beraten lassen.