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Gibt es das Recht auf freie Berufswahl in Deutschland?

Teil 1: Recht auf Arbeit und freie Wahl des Arbeitsplatzes.“ (Artikel 23 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte)

Nach Artikel 12 [Berufsfreiheit] des Grundgesetzes gilt: „(1) Alle Deutschen haben das Recht Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. (2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht. (3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.“

Im Berufsleben, insbesondere bei der Berufswahl und der Wahl des Arbeitsplatzes bedarf es, wie in der deutschen Politik und Gesellschaft eines Paradigmenwechsels. Auch, wenn im Bundestagswahlkampf 2017 erneut über soziale Gerechtigkeit gestritten wurde und die Parteien sich mit Lösungsvorschlägen überboten, bleibt es bei einer nicht zielführenden Umverteilung. Was auch immer soziale Gerechtigkeit aus den unterschiedlichen Blickwinkeln bedeutet, so vermisse ich den Mut zu wirklichen Verän-derungen. Ein bedingungsloses Grundeinkommen, wie es beispielsweise der DM-Gründer Götz Werner in seinem Buch „Einkommen für alle“ beschreibt, wäre eine volkswirtschaftliche Lösung für die heutigen und zukünftigen Generationen. Exakt solch eine Paradigmenwechsel fordere ich nicht nur gesellschaftlich und politisch, sondern auch für den gesamten Bewerbungsprozess.

Sind ausgeübter Beruf und Arbeitsplatz tatsächlich frei wählbar? Wer ist in der Lage dieses Recht auch auszuüben? Wer Selbstbewusstsein mit der Muttermilch eingesogen hat, auf der beruflichen Erfolgswelle surft und noch keine großen Stolpersteine aus dem Weg räumen musste, wird zweifelsohne diese Freiheit ausgelebt und genossen haben. Was ist mit allen anderen?

Für Einsteiger stellt sich spätestens nach dem Schulabschluß, besser vorher, die Frage, was für einen Beruf möchte ich ausüben. Hast du eine längere Krankheitsphase oder dein Familienmanagement hinter dir und möchtest wieder in den Beruf, stellt sich für dich erst recht die Frage, wo kann ich landen?

Je nach Dauer der beruflichen Auszeit, des Bildungsstands und des sozialen Hintergrunds scheinen die Organe der staatlichen Arbeitsvermittler einen massiven Druck auf die Empfänger der Alimentations-Leistung auszuüben. Ich höre den einen oder anderen schon wieder aufschreien; wer Geld vom Staat, also von mir bekommt, soll gefälligst etwas dafür tun oder zumindest jeden Job annehmen der ihm angeboten wird. Verständliche Reaktion, aus meiner Sicht jedoch zu kurz gedacht. Wo bleibt die verbriefte Freiheit bei der Berufswahl?

Nicht jeder kann jeden Job ausüben und will es auch nicht. Wo bliebe da auch die Freude und Leidenschaft für die Arbeit? Warum solltest du einen schlecht bezahlten Job ausüben, wenn du nahezu den gleichen Betrag von der obersten staatlichen Alimentationsbhörde bekommen kannst? Vielleicht, weil es mehr gibt als den monatlichen Scheck? Sind es nicht Anerkennung, Befriedigung und Zufriedenheit bei der Arbeit, die uns mehrheitlich, bewusst oder unbewusst gerne arbeiten lassen?

Ich bin der festen Überzeugung, daß in jedem Menschen – ja, in jedem – verborgene Potential, Kompetenzen und Fähigkeiten schlummern, die nur darauf warten ans Licht gebracht zu werden. Märchen, die wir noch aus unseren Kindertagen kennen, vermitteln auch ein ums andere Mal diese Werte. Das hässliche Entlein, welches sich zu einem wunderschönen Schwan wandelt oder der Frosch, der zu einem attraktiven Prinzen geküsst wird.

Diese ganz persönlichen Befähigungen, die eigenen Bedürfnisse sowie Werte gilt es zu erkennen und an den Start zu bringen. Ein Job, der meiner Berufung entspricht, den ich mit Herzblut und Leidenschaft ausübe, der mir auch noch Freude und Spaß bereitet, muss das Ziel sein. Es gilt ihn zu finden. Dieser Paradigmenwechsel fängt bei mir an – im Kopf.„Das Recht auf Arbeit, ist das Recht, bei freier Berufswahl und Sicherung der menschlichen Würde arbeiten zu können. Dies beinhaltet keinen individuellen Anspruch auf einen Arbeitsplatz, sondern das Recht auf einen Schutz vor unverschuldeter Arbeitslosigkeit. Es geht zurück auf Charles Fourier, der es, in der Kritik der abstrakten Rechte der französischen Revolution, als erster artikuliert hatte: „Wie groß ist doch das Unvermögen unserer Gesellschaft dem Armen einen geziemenden, seiner Erziehung angemessenen Unterhalt zu gewähren, ihm das erste der natürlichen Rechte zu verbürgen, das Recht auf Arbeit! Unter „natürlichen Rechten“ verstehe ich nicht die unter dem Namen Freiheit und Gleichheit bekannten Schimären. So hoch will der Arme gar nicht hinaus! Er möchte dem Reichen nicht gleich sein; er wäre schon zufrieden, könnte er sich am Tisch ihrer Diener satt essen. Das Volk ist noch viel vernünftiger, als man verlangt. Es lässt sich die Unterwerfung, die Ungleichheit und die Knechtschaft gefallen, sofern ihr nur auf die Mittel sinnt, ihm zu Hilfe zu kommen, wenn politische Wirren es seiner Arbeit berauben, zur Hungersnot verdammen, in Schande und Verzweiflung stoßen. Erst dann fühlt es sich von der Politik im Stich gelassen.“

Nach Artikel 23 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wird es als elementares Menschenrecht betrachtet.“1 Ein Recht auf Arbeit gibt es in der Bundesrepublik nicht. Dafür bietet unser Grundgesetz 19 Grundrechte, die auch im Berufsleben einen Rahmen bieten, den wir mitunter erst wieder zu schätzen lernen, wenn in den Nachbarländern und in Deutschland antidemokratische Strömungen massiv spürbar werden.

Hier geht es zu Teil 2.

Auszug aus dem Buch Bewerben ist wie Flirten. Einfach. von Holger Lüttgen

1Quelle: Wikipedia