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Arbeiten die Bundesagentur für Arbeit und das Jobcenter gesetzeskonform?

Teil 2: „Recht auf Arbeit und freie Wahl des Arbeitsplatzes.“ (Artikel 23 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte) Wenn man einen Vermittlungsvorschlag von der Agentur für Arbeit oder vom Jobcenter bekommt ist man keinesfalls verpflichtet diesen anzunehmen. Mögliche Konsequenzen sind dann wieder extra zu betrachten, aber grundsätzlich muss man keinen Vermittlungsvorschlag annehmen. Das Grundgesetz heißt ja…